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Voraussetzungen zur Ausbildung zum Bilanzbuchhalter


Der Bilanzbuchhalter ist für die vollständige Leitung, Kontrolle und Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen verantwortlich. Zu seinen Aufgabengebieten gehört die Erstellung des Jahresabschlusses und die Bewertung von Grenzfällen in der Bilanzierung. Der Bilanzbuchhalter wertet das Zahlenmaterial des Rechnungswesens aus und enwickelt daraufhin Berichte für die Unternehmensführung und unterstützt sie durch Empfehlungen und Beratungen.

Voraussetzungen:

Die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter erfordert eine mindestens dreijährige abgeschlossene kaufmännische Lehre oder die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Zusätzlich müssen drei Jahre Berufpraxis im betrieblichen Rechnungswesen nachgewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit für die Zulassung ist ein erfolgreich abgeschlossendes Studium der Wirtschaftswissenschaften oder ein betriebwirtschaftliches Diplom einer staatlichen oder staatlich annerkannten Berufsakademie sowie 2 Jahre Berufserfahrung. Als Alternative dazu ist ebenfalls eine 6-jährige Berufserfahrung ausreichend um ebenfalls für die Prüfung zugelassen zu werden.

Die Prüfung kann bei der IHK abgelegt werden. Dabei erhält man die Bezeichnung  „geprüfter Bilanzbuchhalter“. Alternativ kann die Ausbildung an einen privaten Institut durchgeführt werden, die dort erreichbare Bezeichnung lautet „Bilanzbuchhalter“.  Die Bezeichnung geprüfter Bilanzbuchhalter ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Personen getragen werden, welche die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert haben.

Prüfungsbestandteile:

Am 01.11.2007 wurde die Prüfungsordnung von Bilanzbuchhaltern umgestellt.  Das Ziel der Umstellung war dabei die Anpassung der Ausbildung und Prüfung an den realen Unternehmensalltag. Die bisherigen Fächer Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, EDV und Recht wurden abgesetzt. Statt dessen werden durch die neue Prüfung Tätigkeitsbereiche festgeschrieben, zum Beispiel Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung oder Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards.

Die Prüfung wurde in drei Prüfungsteile unterschieden. Die Prüfungszulassung wurde so aufgebaut, dass jeweils der vorangegange Prüfungsteil bestanden sein muss, um zum nächsten Prüfungsteil zugelassen zu werden. Somit muss der Prüfungsteil A bestehend aus den Prüfungen für "Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung" und "Finanzwirtschaftliches Management" bestanden sein, um zum Prüfungsteil B zugelassen zu werden. Für den Prüfungsteil C muss dementsprechend A und B bestanden worden sein. Im Folgenden werden die einzelnen Prüfungsbestandteile erläutert:

Prüfungsteil A:

Die Zulassungsbedingungen für den Prüfungsteil A entsprechen den Bedingungen des Punktes "Vorraussetzungen".

Die Prüfungen des Teils A beinhalten die Themenschwerpunkte "Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnung" und "Finanzwirtschaftliches Management" und werden schriftlich geprüft. Die Prüfungen sollen jeweils eine Prüfungsdauer von 120 min haben.

Prüfungsteil B:

Zum Prüfungsteil B werden Diejenigen zu gelassen, welche den Prüfungsteil A in den letzten zwei Jahren erfolgreich absolviert haben.

Der Prüfungsteil B setzt sich aus vier schriftlichen Prüfungen zusammen. Die Prüfungsfächer sind "Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht", "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards", "Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre" und "Berichterstattung"  Die Prüfungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten nach nationalen und internationalen Standards sollen jeweils 240 min in Anspruch nehmen. Die Prüfung des Steuerrechts hat eine Prüfungsdauer von 180 min. Eine Prüfungsdauer von 90 min hat die Prüfung zur Berichtserstattung.  

Prüfungsteil C:

Um die Prüfung für den Prüfungsteil C zu absolvieren, müssen alle schriftlichen Prüfungen bestanden worden sein. Die schriftlichen Prüfungen umfassen die Prüfungsteile A und B.

Der Prüfungsteil C ist eine mündliche Präsentation mit anschließende Fachgespräch. Die gesamte Prüfung soll in der Regel nicht länger als 45 min. sein, wobei 15 min. für die Präsentation vorgesehen sind und 30 min. für das anschließende Fachgespräch.

 
Erstellt am: 16.11.2007
 
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