Stille Rücklagen (Stille Reserven)
Stille Reserven sind Kapitalrücklagen, die durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten und Unterbewertung von Sachanlagen entstehen können. Sie dürfen in einem Unternehmen nicht bilanziert werden und können sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften auftreten.
Sie entstehen durch eine Unterbewertung des Anlage- bzw. Umlaufvermögen in der Bilanz. Dies ist möglich, da in der Bilanz das Niederstwertprinzip für Sachanlagen angewandt wird. Aber auch durch Abschreibungen werden Wirtschaftsgüter in der Bilanz mit einem niederen Wert ausgegeben als ihrem tatsächlichen Marktwert.
Es können stille Reserven durch nicht aktiviertes Anlagevermögen gebildet werden. Zum Beispiel durch die Nicht-Aktivierung von immateriellen Wirtschaftsgütern, die in Eigenleistung erstellt wurden. Durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten können auch stille Reserven auf der Passivseite der Bilanz gebildet werden.
|
| |
| Erstellt am: 14.05.2007 |
|
|
|
Literaturhinweise- Eigenkapital im Jahres- und Konzernabschluss nach IFRS, Scheffler, Vahlen, 2005
- Die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung ..., Molzahn, Wissenschaft & Praxis, 2007
- Rechnungslegung und ..., Freidank / Velte, Schäffer-Poeschel, 2007
- Kontierung nach den DATEV-Kontenrahmen ..., Rutschmann / Rutschmann, Kiehl, 2004
- Industrielles Rechnungswesen, Schmolke / Deitermann / Rückwart, Winklers, 2007
Weitere Fachbeiträge zum Thema
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
|
Tipp der Woche FIBUmarkt Newsletter : Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt. zur Eintragung >> WEB-Tipp  Wer seine Wohnung verkaufen will, muss sich bei laufenden Finanzierungskrediten mit seiner Bank in Verbindung setzen. Ihre Werbung auf FM
Ihre Werbung hier ab 100,- EUR im Monat. Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.FIBUmarkt.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >> Veranstaltungs-Tipp  Bilanzsteuerrecht 2010 – Regeln zur Gewinnermittlung werden praxisorientiert mit Fallbeispielen verdeutlicht und auf die einzelnen Jahresabschluss- posten angewandt. Mehr Infos >>> EXCEL- TOOL 
Das Excel-Tool Personalkosten- planung auf Kostenstellenbasis ermöglicht eine branchenunab- hängige monatliche und jährliche Personalkostenplanung. Sowohl für den Businessplan als auch für die Preiskalkulation ist das Tool geeignet. Eine graphische Dar- stellung ist verfügbar. Excel- Tool bestellen >> PREISKALKULATION-TOOL  Preiskalkulation-Tool: Excel-Tool zur Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Excel-Tool bestellen >> |