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Stille Rücklagen (Stille Reserven)


Stille Reserven sind Kapitalrücklagen, die durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten und Unterbewertung von Sachanlagen entstehen können. Sie dürfen in einem Unternehmen nicht bilanziert werden und können sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften auftreten.
 
Sie entstehen durch eine Unterbewertung des Anlage- bzw. Umlaufvermögen in der Bilanz. Dies ist möglich, da in der Bilanz das Niederstwertprinzip für Sachanlagen angewandt wird. Aber auch durch Abschreibungen werden Wirtschaftsgüter in der Bilanz mit einem niederen Wert ausgegeben als ihrem tatsächlichen Marktwert.
 
Es können stille Reserven durch nicht aktiviertes Anlagevermögen gebildet werden. Zum Beispiel durch die Nicht-Aktivierung von immateriellen Wirtschaftsgütern, die in Eigenleistung erstellt wurden. Durch Überbewertungen von Verbindlichkeiten können auch stille Reserven auf der Passivseite der Bilanz gebildet werden.
 
Erstellt am: 14.05.2007
 
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