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Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen


Folgende Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen gelten laut Abgabenordnung:

  • Angebote: 6 Jahre
  • Anlageverzeichnis: 10 Jahre
  • Auftragsbestätigungen: 6 Jahre
  • Ausgangsrechungen: 10 Jahre
  • Bilanzen: 10 Jahre
  • Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Computerausdrucke mit buchungsrelevanten Daten: 10 Jahre
  • Darlehensunterlagen: 6 Jahre
  • Debitorenlisten: 10 Jahre
  • E-Mail (Geschäftsbrief) – in elektronischer Form: 6 Jahre
  • E-Mail (Rechnung) – in elektronischer Form: 10 Jahre
  • Eröffnungsbilanz: 10 Jahre
  • Inventur: 10 Jahre
  • Jahresabschlüsse: 10 Jahre
  • Lohnbelege: 6 Jahre
  • Mahnungen: 6 Jahre
  • Quittungen / Rechnungen (Papier): 10 Jahre
  • Quittungen / Rechnungen (elektronisch): 10 Jahre
  • Sachkonten: 10 Jahre
  • Verträge: 6 Jahre
  • Zahlungsanweisungen: 10 Jahre
 
Erstellt am: 24.01.2008
 
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