Gliederung der Bilanz nach HGB, IAS und US-GAAP
1. Schema der HGB-Bilanz
Die Gliederung ist ausführlich im HGB §266 (2) und (3) dargestellt. Deshalb wird hier nur ein Grundschema der Gliederung der Bilanz aufgeführt. Sie teilt sich in Aktiva und Passiva und gibt damit dem Leser Auskunft über die Mittelverwendung auf der Aktivseite und über die Mittelherkunft auf der Passivseite:  Diese verkürzte Darstellung der Bilanzgliederung kann wie folgt noch ergänzt werden: Auf der Aktivseite:
- Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
- Latente Steuern
- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Auf der Passivseite:
- Sonderposten mit Rücklageanteil
2. Zu den Aktiva Ein Gegenstand wird seinem Zwecke nach entweder dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zugeteilt. Wenn der Gegenstand dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen soll, dann ist er unter dem Anlagevermögen auszuweisen. Im Umlaufvermögen wird ein Gegenstand bilanziert, wenn er nur vorübergehend im Unternehmen genutzt werden soll.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden für zukünftige Zahlungen gebildet, die der letzten Periode zugeordnet werden müssen, um den Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung einzuhalten. Sie gehören nicht zum Vermögen, weil sie nicht einzeln veräußerbar sind.
3. Zu den Passiva Das Eigenkapital stellt die Mittel dar, die dem Unternehmen durch die Eigentümer für einen unbegrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Das Fremdkapital hingegen, sind die Mittel, die dem Unternehmen durch die Eigentümer oder Fremde für einen bestimmten Zeitraum zu Verfügung gestellt werden.
Unter dem Begriff Fremdkapital werden alle Positionen gezählt, die auf das Eigenkapital folgen, demzufolge auch Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Verbindlichkeiten sind dem Betrag und der Fälligkeit nach sichere Schulden bei Vertragspartnern des Unternehmens, die bereits ihren Teil des Vertrages erfüllt haben. Rückstellungen sind im Gegensatz dazu dem Betrag und/oder der Fälligkeit nach unsicher, aber wahrscheinlich und stellen deshalb bis zur Feststellung ihrer Sicherheit bzw. ihrer Nichtigkeit eine Minderung des Vermögens dar. Bei Auflösung einer nicht genutzten Rückstellung wird das Kapital um den Betrag der Rückstellung erhöht. Sobald die Fälligkeit der Rückstellung eingetreten ist, wird die Rückstellung aufgelöst und in eine Verbindlichkeit umgewandelt.
Passive RAP werden gebildet, um den Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung einzuhalten, denn dann ist eine Zahlung eingegangen, die zeitlich erst in die folgende Periode eingeordnet werden darf.
Gliederung der Bilanz nach IAS und US-GAAP 4. Schema der IAS-Bilanz Für die Bilanz nach IAS gibt es kein vorgegebenes Schema, sondern nur die Vorgabe, welche Posten auszuweisen sind. Demzufolge ist hier ein Gliederungsvorschlag abgebildet:

Gegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden, werden unter dem Posten langfristiges Vermögen ausgewiesen, alle anderen gehören zum kurzfristigen Vermögen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum kurzfristigen Vermögen.
5. Schema der US-GAAP-Bilanz Auch für die Bilanz nach den US-GAAP Vorgaben gibt es kein vorgeschriebenes Gliederungsschema, sondern auch nur die Posten, die mindestens in der Bilanz zu finden sein müssen. Demzufolge stellt die folgende Gliederung nur einen Gliederungsvorschlag dar:

Gegenstände, die länger als ein Jahr im Unternehmen genutzt werden, werden unter dem Posten langfristiges Vermögen ausgewiesen, alle anderen sowie auch der Rechnungsabgrenzungsposten gehören zum kurzfristigen Vermögen.
Quellen: - Ditges, J./ Arendt, U: Bilanzen, 10. Aufl., Ludwigshafen 2002. - Kremin-Buch, B.: Internationale Rechnungslegung, 2. Aufl., Wiesbaden 2002. - Penné, G./Schwed, F./ Janßen, S.: Bilanzprüfung, Stuttgart 2000. - Buchner, R.: Buchführung und Jahresabschluß, München 1991. - Selchert, F./ Erhardt, M.: Internationale Rechnungslegung, 3. Aufl., München 2002.
Anriss-Bild: © PantherMedia/ Marc Dietrich
|
| |
| Erstellt am: 21.05.2007 |
|
Anzeigen Bilanzbuchhalter/in Sie wollen auf Ihrem Karriereweg noch einen Schritt weitergehen? Dann jetzt ...
|
Literaturhinweise- IFRS visuell, KPMG, Schäffer-Poeschel, 2006
- IFRS/US-GAAP/HGB im Vergleich, Hayn / Graf Waldersee, Schäffer-Poeschel, 2006
- IAS/IFRS 2007, Grünberger, NWB Verlag, 2006
- Parallele Rechnungslegung mit SAP, Scherer / Willinger, Galileo Press, 2006
- Konzernbilanzierung case by case, Hommel / Wüstemann, Utb, 2004
Weitere Fachbeiträge zum Thema
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
|
Tipp der Woche FIBUmarkt Newsletter : Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt. zur Eintragung >> EXCEL- TOOL  Liquiditätsplanung-Excel-Tool: Bedienungsleichte Erstellung einer Liquiditätsplanung auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen für einzelne Projekte oder Produkte. Excel- Tool bestellen >> Ihre Werbung auf FM
Ihre Werbung hier ab 100,- EUR im Monat. Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.FIBUmarkt.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >> Veranstaltungs-Tipp  Bilanzsteuerrecht 2010 – Regeln zur Gewinnermittlung werden praxisorientiert mit Fallbeispielen verdeutlicht und auf die einzelnen Jahresabschluss- posten angewandt. Mehr Infos >>> Buch-Tipp Lehrgang der Lohn- und Gehalts- abrechnung Grundwissen zur Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf der Basis der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Werte für 2010. Preis 24,95 EUR bestellen >> KOSTENSTELLENPLANUNG-TOOL  Kostenstellenplanung-Tool: MS Excel-Tool zur branchen-unabhängigen monatlichen und jährlichen Kostenstellenplanung. Möglich sind unter anderem die Monatliche Erfassung aller Personal- und Sachkosten pro Kostenstelle, die Zentrale Verwaltung von Tariflöhnen bzw. Gehältern sowie die Graphische Darstellung der Ergebnisse. Excel-Tool bestellen >> |