Der Jahresabschluss (Dana Klempien) Der Jahresabschluss einer Personengesellschaft setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich laut § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang an den Jahresabschluss anfügen, in dem einige Positionen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutert werden. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen. Die Einteilung der Kapitalgesellschaften nach den Größenklassen wird nach § 267 HGB vorgenommen.Die Einteilung einer Kapitalgesellschaft in eine bestimmte Größenklasse erfolgt nach folgendem Schema: Die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gelten für AG, KGaA, GmbH sowie OHG und KG, soweit keine natürliche Person ein persönlich haftender Gesellschafter ...
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Der Lagebericht (Dana Klempien) Im § 264 HGB ist festgelegt, dass zu einem Jahresabschluss ebenfalls ein Lagebericht gehört. Allerdings sind kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB vom Aufstellen eines Lageberichtes befreit.Der Lagebericht soll ein Gesamtbild des Unternehmens darstellen. Dazu gehört die Darstellung des tatsächlichen Geschäftsverlaufs und der Zukunftsrisiken. Die Erläuterungen sollen das Bild, welches durch die Bilanz, die GuV und den Anhang entstanden ist, vervollständigen. Es muss den Lesern möglich sein, nach dem Lesen des Lageberichts das Unternehmen seiner Entwicklung und seiner Zukunftsperspektiven nach zu beurteilen.Auch für die Aufstellung des Lageberichts gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Dazu gehören hier vor allem die Pflicht zur Wahrheit ...
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Fachbeiträge
Anhang (Dana Klempien)Der § 264 Abs. 1 HGB legt fest, dass der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft zusätzlich einen Anhang und einen Lagebericht enthalten soll, der „mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit“ bildet. Der Anhang hat die Aufgabe, den Adressaten zu informieren. Er soll die ...
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Offenlegung von JahresabschlüssenDer bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Unternehmen, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen. „Alle Unternehmen ...
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Anlagenspiegel - Aufbau und Darstellung im Jahresabschluss (Annette Witzenhausen)Der Anlagenspiegel ist eine Übersicht, die die Entwicklung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens über mehrere Jahre hinweg darstellt. Der Aufbau des Anlagenspiegels erschließt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und ist in §268 geregelt. Es ist zu entnehmen, dass „die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens“ ...
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Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem EÜR-VordruckEin Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem heute veröffentlichten Urteil vom 17.12.2008 ...
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SOX im deutschen Mittelstand? – Stellt sich diese Frage wirklich?Bilanzfälschungen, Insidergeschäfte, mangelnde Kontrollen und persönliche Bereicherung des Managements: Durch kriminelle Machenschaften einstiger Börsenstars wie Enron, Worldcom und Parmalat entstanden Aktionären Vermögensverluste in Milliardenhöhe. Die Bilanzskandale von Flowtex und Comroad zeigten ...
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Wirtschaftlicher Eigentümer (Michael Multhaupt)Durch die Neuregulierung des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge in die Bilanz des Kaufmanns aufzunehmen sind, „wenn diese in dem rechtlichen Eigentum des Kaufmannes ...
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Dauer und Qualität von Abschlüssen sollen verbessert werdenÜber 90 Prozent der Finanzvorstände deutscher Unternehmen nennen die Kommunikation mit Investoren und dem Kapitalmarkt als eine ihrer wichtigsten Aufgaben (CFO Survey 2007). Aufgrund immer höherer und komplexerer Anforderungen durch Investoren und regulatorische Vorgaben stehen große Konzerne ebenso ...
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Einnahme-Überschuss-Rechnung eignet sich besonders für Klein- gewerbebetriebe, die kein auf- wendiges Buchhaltungspro- gramm nutzen wollen. Ein Wirt- schaftsplan, dessen Daten dem Ist-Ergebnis gegenübergestellt werden, kann gepflegt werden. Die Einrichtung und Nutzung ist in einem Handbuch beschrieben. Excel- Tool bestellen >> KASSENBUCH- TOOL 
Das Kassenbuch Tool ist einfach aufgebaut und verfügt über ein Handbuch. Über Schlüsselein- gabe wird die MwSt und Vorsteuer gesteuert, es kann ein %-Satz fest vorgegeben werden, zusätzlich ist eine davon abweichende %-Ein- gabe möglich. Je Buchung kann eine Kostenart und eine Kosten- stelle eingepflegt werden. Excel- Tool bestellen >> Veranstaltungs-Tipp  Bilanzsteuerrecht 2010 – Regeln zur Gewinnermittlung werden praxisorientiert mit Fallbeispielen verdeutlicht und auf die einzelnen Jahresabschluss- posten angewandt. Mehr Infos >>> EXCEL- TOOL 
Das Excel-Tool Personalkosten- planung auf Kostenstellenbasis ermöglicht eine branchenunab- hängige monatliche und jährliche Personalkostenplanung. Sowohl für den Businessplan als auch für die Preiskalkulation ist das Tool geeignet. Eine graphische Dar- stellung ist verfügbar. Excel- Tool bestellen >> |