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Artikelbild Umlaufvermögen (Dana Klempien)
Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile aufgenommen, die für die Herstellung der Güter benötigt und verbraucht werden oder mit denen gehandelt wird (Waren).  Somit gehören Vermögensgegenstände, die aus betrieblicher Sicht Verbrauchsgüter (einmalige Nutzung durch Verbrauch oder Veräußerung) sind zum Umlaufvermögen und Gebrauchsgüter (mehrmalige Nutzung) zum Anlagevermögen.1 Gebäude z.B. können unter Umständen zum Umlaufvermögen gehören, wenn sie das „Produkt“ des Unternehmens sind und weiterverkauft werden sollen. Das Umlaufvermögen untergliedert sich in folgende Positionen: Vorräte Der Posten Vorräte teilt sich in vier weitere Posten auf: Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeIn diesem Posten dürfen nur Stoffe ausgewiesen werden, die noch nicht vom Unternehmen ...  mehr lesen


Artikelbild Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Alexander Wildt)
Forderungen aus Lieferung und Leistung müssen zum Geschäftsjahresabschluss bewertet werden. Sie unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Das bedeutet, die Rechnungssumme inklusive der Umsatzsteuer wird angesetzt. Gründe für eine Wertberichtigung bei Forderungen sind zum Beispiel die Kursabhängigkeit oder das Ausfallrisiko von Forderungen. Forderungsberichtigungen werden mithilfe eines der drei folgenden Verfahren durchgeführt. Zum einem können Forderungen mithilfe der Einzelwertberichtigung (EWB) durchgeführt werden. Es ist zudem eine Pauschalwertberichtigung (PWB) möglich oder ein gemischtes Verfahren aus der Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung. Die Güte von Forderungen wird auch als Bonität bezeichnet; dabei wird in folgende ...  mehr lesen


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 Fachbeiträge

Bewertungsvereinfachungsverfahren für Vermögensgegenstände (Dana Klempien)
Nach § 256 Satz 1 HGB und § 240 Abs. 3, 4 HGB sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen. Dazu gehören: Festbewertung Durchschnittsbewertung Verbrauchsfolgebewertung 1. Festbewertung§ 240 Abs. 3, Satz 1 HGB: „Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh ...  mehr lesen

Forderungsmanagement im Mittelstand
Zahlungsverzögerungen bereiten der deutschen Wirtschaft weiterhin große Probleme. Häufig unterschätzen gerade Mittelstands- Unternehmen die geschäftskritischen Auswirkungen eines unzureichenden Debitorenmanagements. Persönlich geprägte Geschäftsbeziehungen verleiten dazu, nachsichtig mit der Begleichung ...  mehr lesen

Standardsoftware als Ware i.S.d. § 2a Abs. 2 EStG
Standardsoftwareprogramme bzw. sog. Trivialprogramme sind nach zwei Urteilen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2008 (Az. 5 K 2543/04 B, 5 K 9374/04 B) als „Waren" i.S.d. § 2a Abs. 2 EStG anzusehen.    In den entschiedenen Fällen hatte ein Steuerpflichtiger einen ...  mehr lesen


 Tipp der Woche

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Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt. zur Eintragung >>

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 Litaratur- Tipp


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und experimentelle Anbindung an einen Internet Shop. Zur Analyse wurden unter anderem bekannte Warenwirtschaftssysteme, wie z.B. Amicron-Faktura, Lexware Warenwirtschaft, Cao Faktura oder GS Auftrag gewählt. Mit Note 1,3 bewertete Diplomarbeit, inkl. aller dafür entwickelter Skripte.
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 Erfolgreich mit Fernstudium

Ein modernes Fernstudium bietet viele Vorteile.  Sie selbst bestimmen, wann und wo Sie lernen - umfassend betreut von einem Team kompetenter Fernlehrer. Wir stellen Ihnen einige interessante Fernkurse bzw. Studiengänge mit Themenschwerpunkt Rechnungswesen, z.B. Bilanzbuchhalter  detailliert vor  >>

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