Spacer Anzeigen



BFH erweitert den Kreis der Freiberufler im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. September 2009 VIII R 31/07 entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik), der als Netz- oder Systemadministrator eine Vielzahl von Servern betreut, den Beruf des Ingenieurs ausübt und mithin freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte erzielt.

In zwei weiteren Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteilen vom selben Tag (VIII R 63/06 und VIII R 79/06) weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft.

In der bisherigen Rechtsprechung des BFH war geklärt, dass die Entwicklung von anspruchsvoller Software durch Diplom-Informatiker oder vergleichbar qualifizierte Autodidakten eine ingenieurähnliche und damit freie Berufstätigkeit darstellt. Für den technischen Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat der BFH nunmehr den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert. Danach kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Betriebssystemen oder die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten als freiberuflich zu qualifizieren sein.

 

Quelle: BFH
Bild:AdPic

 

 
Erstellt am: 04.02.2010 durch: E.R.
Seite Drucken RSS-Feed
 
Anzeige
Anzeige

Bilanzbuchh. International
Unser Fernlehrgang mit dem anerkannten IHK-Abschluss als Ziel vermittelt verständlich ...

Anzeige

Fernstudium Controller/in
Der Fernlehrgang ist darauf ausgerichtet, Sie umfassend und praxisnah zu qualifizieren ...

 
 

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

 
Name: *
E-Mail: *
  Meine Email Adresse kann mit veröffentlicht werden.
 
Betreff: *
Bewertung: (1 Punkt = schlechteste Bewertung - 5 Punkte = beste Bewertung)
 1   2   3   4   5 Punkte
Kommentar: *
 
Nutzungsbedinungen:  Die Nutzungsbedingungen habe ich gelesen und stimme ihnen zu.
Sicherheitsfrage: Um die Eintragung durch automatisierte Skripte zu verhindern, beantworten Sie bitte die folgende einfache Frage. Sollten Probleme beim Einstellen eines Kommentars auftreten wenden Sie sich bitte direkt an den Webmaster.
Wieviel ergibt 1 + 1 ?  *
 
 
 

 Tipp der Woche

FIBUmarkt Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt. zur Eintragung >>

 

 EXCEL- TOOL


Anlagenverwaltung in Excel
:
Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. Excel- Tool bestellen >>

 Ihre Werbung auf FM

Ihre Werbung hier ab 100,- EUR im Monat.

Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.FIBUmarkt.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>

 Veranstaltungs-Tipp


Bilanzsteuerrecht 2010
Regeln zur Gewinnermittlung werden praxisorientiert mit Fallbeispielen verdeutlicht und auf die einzelnen Jahresabschluss- posten angewandt.
Mehr Infos >>> 

 Buch-Tipp

Lehrgang der Lohn- und Gehalts- abrechnung
Grundwissen zur Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf der Basis der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Werte für 2010. Preis 24,95 EUR bestellen >>

Diese Seite bookmarken bei:
Bookmarken mit Google Bookmarken mit Delico.us Bookmarken mit Linkarena Bookmarken mit MrWong Bookmarken mit Webnews Bookmarken mit Yahoo myWeb Bookmarken mit Blinklist Bookmarken mit Furl Bookmarken mit OneView Bookmarken mit YiGG
© 2005-2009, FIBUmarkt
Reimus.NET
Spacer Spacer